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   OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18   

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OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18 (https://dejure.org/2020,14952)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.06.2020 - 1 A 353/18 (https://dejure.org/2020,14952)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 1 A 353/18 (https://dejure.org/2020,14952)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18
    Es hat hierzu unter zusammenfassender Wiedergabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [u.a. BVerwG, Urteile vom 28.1.2013 - 2 B 114/11 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 16.8.2010 - 2 B 33/10 -, juris Rdnr5 ff., vom 24.9.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rdnrn. 12 ff., und vom 20.6.1983 - 6 C 2/81 -, juris Rdnrn. 19 ff.] ausgeführt, der Anwendungsbereich des § 55 Abs. 5 SG sei zwar eröffnet und der Kläger habe seine Dienstpflichten aus den §§ 7, 12 und 17 Abs. 2 SG schuldhaft verletzt und damit ein Dienstvergehen im Sinn des § 23 Abs. 1 SG begangen.

    Die weiteren Einwände der Beklagten gegen die auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung [u.a. BVerwG, Urteile vom 28.1.2013 - 2 B 114/11 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 16.8.2010 - 2 B 33/10 -, juris Rdnr5 ff., vom 24.9.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rdnrn. 12 ff., und vom 20.6.1983 - 6 C 2/81 -, juris Rdnrn. 19 ff.] gestützten - überzeugenden - Ausführungen des Verwaltungsgerichts verfangen ebenfalls nicht.

    [BVerwG, Urteile vom 24.9.1992, a.a.O., Rdnr. 12, und vom 20.6.1983, a.a.O., Rdnr. 19] Die fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit dient allein dem Schutz der Bundeswehr und soll einen künftigen Schaden für diese verhindern.

    [BVerwG, Urteil vom 24.9.1992, a.a.O., Rdnr. 13] Die Argumentation der Beklagten, das Verbleiben eines Soldaten im Dienst, der seinen Untergebenen nicht mit der erforderlichen Fürsorge begegne, stelle eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung dar, da eine Störung des internen personellen Gefüges einer Armee dieser die Funktionsfähigkeit nehmen oder jedenfalls in Frage stellen könne, so dass die Bundeswehr ihre Verteidigungsbereitschaft nur schwer erfüllen könnte, mag abstrakt gesehen zutreffen, geht aber am vorliegenden Sachverhalt vorbei.

    [BVerwG, Urteil vom 24.9.1992, a.a.O., Rdnr. 15 m.w.N.] Dass vorliegend gerade eine solche Fallgestaltung einer Affekthandlung mit geringer Vorbildwirkung streitgegenständlich ist, hat das Verwaltungsgericht mit überzeugender Begründung dargelegt.

  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 114.11

    Soldat; Dienstpflichtverletzung; ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18
    Es hat hierzu unter zusammenfassender Wiedergabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [u.a. BVerwG, Urteile vom 28.1.2013 - 2 B 114/11 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 16.8.2010 - 2 B 33/10 -, juris Rdnr5 ff., vom 24.9.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rdnrn. 12 ff., und vom 20.6.1983 - 6 C 2/81 -, juris Rdnrn. 19 ff.] ausgeführt, der Anwendungsbereich des § 55 Abs. 5 SG sei zwar eröffnet und der Kläger habe seine Dienstpflichten aus den §§ 7, 12 und 17 Abs. 2 SG schuldhaft verletzt und damit ein Dienstvergehen im Sinn des § 23 Abs. 1 SG begangen.

    Die weiteren Einwände der Beklagten gegen die auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung [u.a. BVerwG, Urteile vom 28.1.2013 - 2 B 114/11 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 16.8.2010 - 2 B 33/10 -, juris Rdnr5 ff., vom 24.9.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rdnrn. 12 ff., und vom 20.6.1983 - 6 C 2/81 -, juris Rdnrn. 19 ff.] gestützten - überzeugenden - Ausführungen des Verwaltungsgerichts verfangen ebenfalls nicht.

    [BVerwG, Urteil vom 28.1.2013, a.a.O., Rdnr. 10].

  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18
    Es hat hierzu unter zusammenfassender Wiedergabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [u.a. BVerwG, Urteile vom 28.1.2013 - 2 B 114/11 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 16.8.2010 - 2 B 33/10 -, juris Rdnr5 ff., vom 24.9.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rdnrn. 12 ff., und vom 20.6.1983 - 6 C 2/81 -, juris Rdnrn. 19 ff.] ausgeführt, der Anwendungsbereich des § 55 Abs. 5 SG sei zwar eröffnet und der Kläger habe seine Dienstpflichten aus den §§ 7, 12 und 17 Abs. 2 SG schuldhaft verletzt und damit ein Dienstvergehen im Sinn des § 23 Abs. 1 SG begangen.

    Die weiteren Einwände der Beklagten gegen die auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung [u.a. BVerwG, Urteile vom 28.1.2013 - 2 B 114/11 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 16.8.2010 - 2 B 33/10 -, juris Rdnr5 ff., vom 24.9.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rdnrn. 12 ff., und vom 20.6.1983 - 6 C 2/81 -, juris Rdnrn. 19 ff.] gestützten - überzeugenden - Ausführungen des Verwaltungsgerichts verfangen ebenfalls nicht.

    [BVerwG, Urteile vom 24.9.1992, a.a.O., Rdnr. 12, und vom 20.6.1983, a.a.O., Rdnr. 19] Die fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit dient allein dem Schutz der Bundeswehr und soll einen künftigen Schaden für diese verhindern.

  • BVerwG, 16.08.2010 - 2 B 33.10

    Soldatenverhältnis auf Zeit; fristlose Entlassung; Dienstpflichtverletzung;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18
    Es hat hierzu unter zusammenfassender Wiedergabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [u.a. BVerwG, Urteile vom 28.1.2013 - 2 B 114/11 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 16.8.2010 - 2 B 33/10 -, juris Rdnr5 ff., vom 24.9.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rdnrn. 12 ff., und vom 20.6.1983 - 6 C 2/81 -, juris Rdnrn. 19 ff.] ausgeführt, der Anwendungsbereich des § 55 Abs. 5 SG sei zwar eröffnet und der Kläger habe seine Dienstpflichten aus den §§ 7, 12 und 17 Abs. 2 SG schuldhaft verletzt und damit ein Dienstvergehen im Sinn des § 23 Abs. 1 SG begangen.

    Die weiteren Einwände der Beklagten gegen die auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer ernstlichen Gefährdung der militärischen Ordnung [u.a. BVerwG, Urteile vom 28.1.2013 - 2 B 114/11 -, juris Rdnrn. 8 ff., vom 16.8.2010 - 2 B 33/10 -, juris Rdnr5 ff., vom 24.9.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rdnrn. 12 ff., und vom 20.6.1983 - 6 C 2/81 -, juris Rdnrn. 19 ff.] gestützten - überzeugenden - Ausführungen des Verwaltungsgerichts verfangen ebenfalls nicht.

  • BGH, 07.04.1970 - 1 StR 487/69

    Anforderungen an die revisionsrechtlichen Rügen der Verletzung förmlichen und

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18
    Soweit die Beklagte offenbar meint, das Verhalten des Klägers erschöpfe sich nicht in einer Körperverletzung im Sinn des § 223 StGB, sondern der Kläger habe sich wegen der Misshandlung Untergebener nach § 30 Abs. 1 WStG, einem - vorrangigen - Sondertatbestand im Verhältnis zu den allgemeinen Vorschriften über die Körperverletzung [BGH, Urteil vom 7.4.1970 - 1 StR 487/69 -, juris Rdnr. 8], strafbar gemacht, ist zunächst festzustellen, dass die Abgabe an die Staatsanwaltschaft gerade wegen des Verdachts der Misshandlung Untergebener im Sinn des § 30 WStG erfolgt ist (Bl. 15 der Entlassungsakte).

    [BGH, Urteil vom 7.4.1970, a.a.O., Rdnr. 15] Von daher liegt nicht besonders nahe, dass diese Strafvorschrift überhaupt einschlägig ist.

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18
    Sie erlangt ausweislich der veröffentlichten Rechtsprechung regelmäßig Bedeutung, wenn es um schikanöse Übungen und ähnliches geht [z.B. BGH, Urteil vom 14.1.2009 - 1 StR 554/08 -, juris], während vorliegend eine Affekthandlung des Klägers im Verlauf eines außerdienstlich und im beiderseits alkoholisierten Zustand geführten Streitgesprächs in Rede steht.
  • OVG Saarland, 10.01.2006 - 1 Q 73/05

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2020 - 1 A 353/18
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2006 - 1 Q 73/05 -, juris Rdnrn. 8 ff.].
  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Vielmehr handelte es sich um eine Affekthandlung des früheren Soldaten im alkoholisierten Zustand im Verlauf eines außerdienstlichen Streitgesprächs (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 1 A 353/18 - juris Rn. 17).
  • VG Freiburg, 01.08.2023 - 3 K 1600/23

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Beteiligung der

    Die Verwaltungsgerichte haben diese Voraussetzungen im Rahmen einer "objektiv nachträglichen Prognose" vielmehr vollumfänglich zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.09.1992 - 2 C 17.91 -, BVerwGE 91, 62 , vom 12.02.1981 - 2 C 47.78 -, BeckRS 1981, 31261032, vom 31.01.1980 - 2 C 16.78 -, BVerwGE 59, 361 und vom 09.06.1971 - BVerwG VIII C 180.67 -, BVerwGE 38, 178 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2018 - 4 S 2200/17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 09.07.2021 - 5 ME 81/21 -, juris Rn. 22; OVG Saarland, Beschluss vom 10.06.2020 - 1 A 353/18 -, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2020 - 1 B 858/20
    Anders OVG Saarl., Beschluss vom 10. Juni 2020- 1 A 353/18 -, juris, Rn. 15, das die Betroffenheit des militärischen Kernbereichs in einem ähnlichen, aber minder gewichtigen Fall (Schlag ins Gesicht eines Untergebenen bei einem "Zugabend" in der Kaserne bei Alkoholisierung beider Betroffenen) mit der Begründung verneinen will, der Täter und der Geschädigte hätten sich in nüchternem Zustand ausgesprochen und Letzterer erhebe keine Vorwürfe gegen den Täter.
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